Ja, es ist der erste April, aber ich habe nicht vor, mir einen letztendlich doch recht durchschaubaren Aprilscherz auszudenken, das können andere einfach besser als ich. Dafür habe ich mir gedacht, ich nutze mal das Datum um auf eine heute in Kraft getretene Gesetzesänderung hinzuweisen. Da es hier ja schon öfter um das Recht auf Privatheit und den Schutz der eigenen Daten ging, sollte das eigentlich ganz gut passen.
Wer sich schon immer gefragt hat, was diverse Wirtschaftsauskunfteien – am bekanntesten ist sicherlich die Schufa Holding AG – an Informationen über einen gespeichert haben, der hat seit heute das Recht, einmal pro Jahr eine kostenlose Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten. Damit nicht genug, denn der jeweilige Anbieter muss auch nachvollziehbar erklären, wie die von ihm ermittelten Scoringwerte zustande gekommen sind. Und dazu muss er auch mitteilen, an wen diese Daten in den letzten zwölf Monaten übermittelt wurden.
Auch bisher war zumindest ein Einblick in die gespeicherten Daten schon nach dem Bundesdatenschutzgesetz möglich, allerdings meist nur gegen Gebühr und noch dazu ohne dass offengelegt werden musste, welcher Score an wen übermittelt wurde und wie der Score überhaupt zustande kam. Es könnte also ganz interessant sein, sich die neuen Möglichkeiten zunutze zu machen und entsprechende Auskünfte anzuforden. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat dazu ein Musterschreiben (PDF) und eine Anschriftenliste (PDF) veröffentlicht.
Was haben diese gespeicherten Daten unter Umständen für Auswirkungen? Viele Versandhändler, Kreditanbieter, Mobilfunkunternehmen und andere Firmen, die sich auf die Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden verlassen müssen, weil sie finanziell in Vorleistung treten, holen vor Vertragsabschluss eine Auskunft bei einer Auskunftei ein. Im Idealfall ist natürlich alles in Ordnung und der Geschäftsbeziehung steht nichts mehr im Weg. Ist allerdings der von der Auskunftei ermittelte Scoringwert schlecht, kann es zu Problemen kommen: der Kredit wird teurer, der Versandhändler liefert nur per Nachnahme, einen Mobilfunkvertrag gibt es nur in der teuren Prepaid-Option ohne subventioniertes Handy. Solche schlechten Werte können nicht nur durch unbezahlte Rechnungen zustande kommen, sondern zum Beispiel auch durch fehlerhafte Daten. Deswegen lohnt es sich auf jeden Fall auch für finanziell eigentlich gut dastehende Menschen, die Daten der Anbieter mit der Realität zu vergleichen, damit eventuelle Fehlinformationen korrigiert werden können (auch darauf besteht natürlich ein Rechtsanspruch).
Übrigens berücksichtigt der Score die finanziellen Verhältnisse der Person überhaupt nicht. Daten zu Einkommen und Vermögensverhältnissen dürfen nämlich nicht erhoben werden, deshalb orientiert sich der Score am Kreditausfallrisiko einer vergleichbaren Personengruppe. Also zum Beispiel daran, wie oft Leute mit zwei Kreditkarten, einer EC Karte und einem Handyvertrag für 50 Euro im Monat einen Kredit nicht zurückzahlen konnten. Wenn also diese Personengruppe eine schlechte Zahlungsmoral hat, kann ich noch so viel Geld auf der Bank haben, den schlechten Score bekomme ich trotzdem, wenn mein Profil genau so aussieht. Eine moderne Art von Sippenhaft sozusagen… nur dass man seine “Sippe” nicht kennt…
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