Am Montag wird wohl entschieden werden, dass die USA auch weiter Zugriff auf die Daten der Finanztransaktionen haben werden, die über das SWIFT Netzwerk ausgetauscht werden. Offiziell durften sie das bisher nicht, aber da eins der Rechenzentren in den USA war, hat man sich bisher den Zugriff halt verschafft. Als das vor ein paar Jahren bekannt wurde, war der Aufschrei groß (obwohl natürlich die europäischen Regierungen seit Jahren davon wussten) und SWIFT verlegte als Konsequenz seine Rechenzentren alle nach Europa. Da die Daten dem Zugriff der USA somit entzogen wären, muss jetzt also ein Abkommen her. Das wird dann auch schnell noch am Montag beschlossen, bevor am Dienstag der Lissabon-Vertrag in Kraft tritt, nach dem das Europäische Parlament, das erhebliche Bedenken geäußert hat, solchen Verträgen zustimmen müsste. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…
Nun mag man sich wundern, welches Interesse die europäischen Regierungen daran haben könnten, derartige Daten, die durchaus auch hervorragend zur Wirtschaftsspionage eingesetzt werden könnten, ohne offensichtliche Gegenleistung aus der Hand zu geben. Schließlich dürfen die Amerikaner damit sogar Dinge machen, die in Europa keiner darf. Nach europäischen Datenschutzmaßstäben ist die Freigabe der Daten also ausgesprochen widersinnig. Auf den ersten Blick jedenfalls.
Denn genaugenommen handelt es sich hier um ein Musterbeispiel dafür, wie man auf dem Umweg über internationale Verträge nationales (oder in diesem Fall europäisches) Recht unterlaufen kann. Auch in Deutschland werden unpopuläre Gesetzesvorhaben ja immer mal wieder gern über dem Umweg einer europäischen Richtlinie umgesetzt, getreu dem Motto “wir waren ja dagegen, aber Brüssel hat uns gezwungen”. So ähnlich läuft es auch mit der Datenauswertung. Denn natürlich liefern die USA ihre Erkenntnisse aus der Datenauswertung auch wieder an die EU Staaten zurück. Was also in der EU verboten wäre, lässt sich durch den vertraglich legalisierten Datenexport und die anschließende Rückführung der Ergebnisse auf diesem Umweg dann eben doch erreichen. Und da wir ja alle wissen, dass die Auswertung unserer privaten Überweisungen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus (schon an der Verwendung dieses Schlagwortes als Begründung ist sofort zu erkennen, dass es hier um die weitere Einschränkung von Grundrechten gehen soll) zwingend erforderlich ist, sind wir alle glücklich und zufrieden und freuen uns daran, dass wir immer noch in einem Rechtsstaat leben. Denn wenn diese Instrumente mal einer Diktatur in die Hände fallen, werden wir uns ganz schön umsehen…
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